rad 2017

Reglement

"offene uckermärkische Meisterschaft in MTB-Rennen“
-Jedermann-Rennen-

1.Einleitung:
1.1. Allgemeines
  • Das vorliegende Reglement ist bei dem "Jedermann-Rennen" anlässlich des MTB-Rennens „ offene uckermärkische Meisterschaft in MTB“ Schönow anzuwenden. Es ist angelehnt an die Wettkampfbestimmungen des Bund Deutscher Radfahrer.
  • Mit der Übernahme der Startunterlagen erkennt jeder Sportler des Jedermann-Rennens dieses Reglement und die zusätzlichen organisatorischen und technischen Hinweise des Veranstalters an.

2. Altersklassen
2.1 Hobbyfahrer
Frauen/Männer Junioren (17-22 Jahre)
Frauen/Männer Elite(23-29 Jahre)
Frauen/Männer Senioren I (30-40 Jahre)
Frauen/Männer Senioren II ( 41-50 Jahre)
Frauen/Männer Senioren III (51-60Jahre)
Frauen/Männer Senioren IV (ab 61Jahre)
2.2 Lizenzfahrer
Frauen/Männer Junioren, U23, Elite (17-29 Jahre)
Frauen/Männer Senioren I bis IV (30-61 Jahre)

3. Fahrrad und Zubehör
3.1. Allgemeines
  • Es dürfen nur Mountainbikes mit der Radgröße von 26 Zoll gefahren werden, Cross-Räder bzw. Querfeldein-Räder sind nicht erlaubt
  • Für die Anforderungen an ein Fahrrad gelten die Richtlinien der StVO
  • Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit und das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.
  • Jeder Sportler (Funfahrer und Lizenzfahrer) muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad mit Zubehör und montierten Vorrichtungen, Helm, Kleidung etc.) durch ihre Qualität, ihre Werkstoffe oder ihre Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt
  • Vor dem Start können sowohl vom Veranstalter als auch vom Wettkampfausschuss Materialkontrollen durchgeführt werden.
  • Vor Bei festgestellten Sicherheitsmängeln ist der Wettfahrausschuss berechtigt dem Sportler den Start zu verweigern
  • Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
  • Auf der Strecke kann Hilfe von Betreuern oder anderen Teilnehmern und anderen Teilnehmern (auch anderen Teams) bei Defekt (Luftpumpe, Schlauch, Laufrad usw.) angenommen werden. Das komplette Bike kann nur innerhalb der Wechselzone getauscht werden
  • Anbringen von Flaschenhaltern ist ausschließlich am Unterrohr des Rahmens zulässig.

3.2 Spezielle Regelungen

Nachfolgend aufgelistetes Material bzw. Fahrradtypen sind für die Veranstaltung;
Jedermann - Rennen" ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Der Laufraddurchmesser ist auf eine maximale Größe von 26 Zoll für Reifen und Felgen begrenzt.
  • Die Reifenbreite muss mindestens 1,5 Zoll betragen. Die maximale Reifenbreite unterliegt keinen Beschränkungen.
  • Die Lenkerbreite darf in Cross Country Rennen maximal 65 cm betragen.
  • Das MTB muss mindestens je eine unabhängig voneinander zu betätigende Vorder- und Hinterradbremse haben.
  • Das MTB darf keine scharfkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben (z. B. offene und ungeschützte Lenker- oder Vorbauenden).
  • Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
  • Trinkflaschen die nicht leicht verformbar oder zerbrechlich sind

4. Helmpflicht, Bekleidung, Startnummern
4.1. Allgemeines
  • Die Altersklassen werden durch das Geschlecht und das Geburtsjahr klassifiziert.
  • Es besteht Helmpflicht für alle Teilnehmer und über die gesamte Dauer des Rennens. Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN- Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI- Norm entsprechen.
  • Die Art der Kleidung darf kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht statthaft mit freiem Oberkörper zu fahren.
  • Die Startnummer ist gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf der rechte Seite über dem Gesäß zu befestigen.

4.2. Mountainbike-Ausstattung
(1) Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den nachfolgend aufgeführten Beschränkungen:
  • Der Laufraddurchmesser ist auf eine maximale Größe von 26 Zoll für Reifen und Felgen begrenzt.
  • Die Reifenbreite muss mindestens 1,5 Zoll betragen. Die maximale Reifenbreite unterliegt keinen Beschränkungen.
  • Die Lenkerbreite darf in Cross Country Rennen maximal 65 cm betragen.
  • Das MTB muss mindestens je eine unabhängig voneinander zu betätigende Vorder- und Hinterradbremse haben.
  • Das MTB darf keine scharfkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben (z. B. offene und ungeschützte Lenker- oder Vorbauenden).

5. Teilnahmevoraussetzungen
5.1. Allgemeines
  • Das "offene uckermärkische Meisterschaft in MTB-Rennen" ist offen für alle Hobby- und Freizeit- Radsportler.
  • Mit der Anmeldung und Teilnahme am " offene uckermärkische Meisterschaft in MTB-Rennen " erklärt jeder Fahrer, dass ihm seitens des Veranstalters eine sportmedizinische Untersuchung zur Unbedenklichkeit intensiver Herz- Kreislauf- Belastungen und anderer physiologischer Risiken empfohlen wurde, und dass in Bezug auf die persönliche Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken gegeben sind.

5.2. Teilnahme von Sportlern der Nachwuchsklassen
  • Als Voraussetzung für die Teilnahme minderjähriger Sportler gilt die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten die durch eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten zu belegen ist.

6. Wertungen
6.1. Altersklassenwertungen

Die Altersklassenwertungen unterscheiden nach Geschlecht, Streckenlänge und Altersklasse. Daraus ergeben sich für jede Streckenlänge folgende Altersklassenwertungen:

Frauen/Männer Schüler (14-17 Jahre)
Frauen/Männer Junioren (17-22 Jahre)
Frauen/Männer Elite(23-29 Jahre)
Frauen/Männer Senioren I (30-40 Jahre)
Frauen/Männer Senioren II ( 41-50 Jahre)
Frauen/Männer Senioren III (51-60Jahre)
Frauen/Männer Senioren IV (ab 61Jahre)

6.2. Gesamteinzelwertung

Die Gesamteinzelwertung unterscheidet nach Geschlecht und Streckenlänge. Es ergibt sich somit für jede Streckenlänge eine "Gesamteinzelwertung männlich" und eine "Gesamteinzelwertung weiblich".


7. Zeitnahme
7.1. Allgemeines
  • Die Zeitnahme erfolgt individuell mit Videoaufzeichnung.
  • Der bei der Akkreditierung ausgegebene Startnummern müssen gemäß der Einweisung des Veranstalters entsprechend angebracht sein. Es sei denn, ein anderes Zeitmesssystem kommt zum Einsatz.
  • Das Rennen beginnt mit der offiziellen Startfreigabe nach einer Neutralisationsphase.

8. Siegerehrungen
8.1. Allgemeines
  • Es werden die jeweils drei Zeitschnellsten männlichen und weiblichen Teilnehmer jeder Stecke geehrt.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
  • Gesamtsieger der Teamwertung, gebildet aus 3 Fahrern

9. Verpflegung während des Rennens
9.1. Allgemeines
  • Bei der Veranstaltung „offene uckermärkische Meisterschaft in MTB-Rennen - Jedermann -Rennen“ wird eine Verpflegungsstelle durch den Veranstalter eingerichtet. Die Verpflegungsstelle befindet sich im Bereich des Organisationsbüros.

10. Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe
10.1. Allgemeines
  • Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Strecke fahren

11. Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens
11.1. Allgemeines
  • Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch körperliche Beschwerden, Panne, Defekt etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort anzuzeigen und sich, unter Rücksicht auf die anderen Teilnehmer, an den Wegrand zu begeben.

12. Allgemeine Fahrordnung
12.1. Allgemeines
  • Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängeln, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der eigenen Fahrlinie oder abruptes Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingenden Grund, wird gemäß Strafenkatalog geahndet.
  • Das Rennen ist nicht öffentlich und hat Trainingscharakter. Spaziergänger, Reiter u.a. Waldbenutzer sind gleichberechtigt und müssen daher vorsichtig ohne Gefährdung umfahren werden. Tiere und Wild haben unbedingten Vorrang. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass Schäden an der Natur nicht entstehen. Den Anordnungen von Mitarbeitern der Ordnungs- oder Forstbehörden ist Folge zu leisten.
  • Das Rennen ist nicht öffentlich und hat Trainingscharakter. Spaziergänger, Reiter u.a. Waldbenutzer sind gleichberechtigt und müssen daher vorsichtig ohne Gefährdung umfahren werden. Tiere und Wild haben unbedingten Vorrang. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass Schäden an der Natur nicht entstehen. Den Anordnungen von Mitarbeitern der Ordnungs- oder Forstbehörden ist Folge zu leisten.
  • Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.

13. Materialwechsel / Defektbehebung
13.1. Allgemeines
  • Defektbehebung kann stattfinden durch neutrale Materialwagen (wenn vom Veranstalter gestellt) oder an den eingerichteten Materialdepots.
  • Jegliche Defektbehebung darf nur im Stand und auf der äußersten rechten Wegseite erfolgen.

14. Strafenkatalog
14.1. Allgemeines
  1. Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
  2. Das Strafmaß richtet sich nach dem unten aufgeführten Katalog.
  3. Die Rennleitung ist berechtigt, Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil des Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgesetzt.
  4. Bei wiederholter Verwarnung erfolgt Ausschluss.
  5. Eine Verwarnung wird für folgende Vergehen ausgesprochen:
  • Vordrängeln in der Startaufstellung
  • Unsportliche Fahrweise/ Unsportliches Verhalten
  • Gefährliche Fahrweise
  • Wegwerfen von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen
  • Falsches Anbringen der Startnummer (regelwidrig/ nicht erkennbar)
  • Abziehen an anderen Teilnehmern
  • Absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmers
  • Windschutz hinter einem Fahrzeug
  • Regelwidrige mechanische Hilfe
  • Regelwidrige Verpflegung
  • Behinderung offizieller Fahrzeuge
  • Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder der Ordner
  • Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung
  • Ein Ausschluss wird für folgende Vergehen ausgesprochen:
  • Startaufstellung mit bzw. Nutzung einer regelwidriger Rennmaschine
  • Verletzung der Helmpflicht
  • Vorsätzliche gefährliche Fahrweise
  • Festhalten an Fahrzeugen/ Rennfahrern
  • Absichtliches Abweichen vom Kurs
  • Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen
  • Tätlichkeiten
  • Mitführen und/oder Wegwerfen eines Glasgegenstandes

15. Rücktritt und Ausfall
15.1. Allgemeines
  • Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.
  • Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung des Meldegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Anreise- und Hotelkosten.
  • Der Veranstalter kann die Veranstaltung absagen, wenn nicht genügend Meldungen (40 Teilnehmer) bis 1 Tage vor den Rennen vorliegen. Jeder Teilnehmer hat die Pflicht sich darüber rechtzeitig auf der Internetplattform zu informieren, hier wird die Starterliste eingestellt.

16. Haftungsausschluß
16.1. Allgemeines
  • Der Teilnehmer erkennt einen Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren, noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können.
  • Ausländische Sportler müssen sich über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung selbst absichern.

17. Einwilligungserklärung
17.1. Allgemeines
  • Mit Übernahme der Startunterlagen erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert werden und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste in allen Medien veröffentlicht werden dürfen.
  • Die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten auditiven, visuellen und audiovisuellen Aufnahmen dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche genutzt werden.

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